Meldepflicht für Hersteller an die EU-Kommission

Artikel 19 (EU) F-Gase-Verordnung 517/2014

Die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 regelt in Artikel 19 die Meldepflicht über die Verwendung des SF6-Gases an die Europäische Kommission. Erstmals zum 31. März 2015 und danach jährlich müssen importierte und exportierte Mengen > 22 kg (500 t CO2-Äquivalent) SF6 pro Jahr in Schaltanlagen bzw. > 4,4 kg (100 t CO2-Äquivalent) pro Jahr als Massengut (in Flaschen und Containern) gemeldet werden. Dieses betrifft hauptsächlich Importeure und Exporteure. Eine Meldung der Hersteller ist nur dann erforderlich, wenn größere Mengen SF6 in separaten Behältern ausgeliefert werden (> 4,4 kg SF6/Jahr).

Betreiber von SF6-isolierten Schaltanlagen müssen zum Einsatz von SF6 jedoch keine Meldungen an die EU-Kommission abgeben. Eine Meldepflicht ist nur dann gegeben, wenn der Energieversorger SF6-Gas von außerhalb der EU in die Europäische Gemeinschaft importiert bzw. exportiert, sei es als Gas in Schaltanlagen ab einer Menge von > 500 t CO2-Äquivalent (> 22 kg SF6) oder als Massengut in Flaschen oder anderen Gebinden ab einer Menge von > 100 t CO2-Äquivalent (> 4,4 kg SF6).

Für das SF6-Gas-Monitoring, d.h. für die Erfassung von SF6-Verbrauchsmengen und das Bestandsmanagement von SF6-Gas, liefert DILO diverse Geräte und Software, die das Bestandsmanagement und die Erstellung der Massenbilanz wesentlich erleichtern.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Wiederaufbereitung von gebrauchtem SF6-Gas Damit lassen sich SF6-Gasgemische (N2/Luft und/oder CF4) bis zu einem Reinheitsgrad von > 99,9 % wiederaufbereiten und so die Kosten für Lagerhaltung, Entsorgung und Transport minimieren.

DILO bietet Ihnen die SF6-Gas-Wiederaufbereitung auf Dienstleistungsbasis an. Mehr hierzu finden Sie im Abschnitt „DILO Certified Gas“.